Grundsätzlich sind tierärztliche Gebühren, die jeder niedergelassene Tierarzt für seine Leistung erhebt, festgelegt.
Es handelt sich dabei um  eine gesetzliche Festsetzung, die von jedem einsehbar ist.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet, sich an die in der GOT (Tierärztliche Gebührenordnung) genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet, und es werden Preise dafür genannt.

Gern erläutern wir unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Auf ihren Wunsch erstellen wir Kostenschätzungen, damit für Sie unsere Arbeit transparent bleibt.

Alle tierärztlich erbrachten Leistungen und Medikamente sollten am Tag der Behandlung beglichen werden.
Es besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder der Bezahlung mit EC-Karte. Selbstverständlich erhält jeder Patientenbesitzer eine detaillierte, durchschaubare Quittung.
… und auch wenn tierärztliche Versorgung kostenpflichtig sind, möchten wir Ihnen versichern, dass wir vor allem mit Herz, Hand und Sachverstand für Sie und Ihren Vierbeiner da sind.